Lehrgangsverwaltung

Kreisfeuerwehrverband Landkreis Bayreuth

Häufig gestellte Fragen

Obwohl das Lehrgangsanmeldungssystem weitgehend selbsterklärend sein sollte, so kommen doch ab und zu Fragen auf - insbesondere, was die Hintergründe zu den Lehrgängen betrifft. Hier haben wir die am häufigst gestellten Fragen und entsprechende Antworten dazu aufgeführt.

Aus Gründen der besseren und flüssigeren Lesbarkeit haben wir bei unseren Fragen und Antworten auf eine künstlich geschlechter-un-spezifische Ausdrucksweise verzichtet und die im Sprachgebrauch üblichen Begriffe benutzt. Dies stellt jedoch keinerlei Wertung dar. Geschlecht spielt bei uns keine Rolle - Pragmatismus und zielführende Ergebnisse schon.

Anmelden kann (und darf) sich jeder Feuerwehrangehörige einer Wehr des Landkreises Bayreuth selbst. Damit ist sichergestellt, dass auch jeder Teilnahmewillige die Möglichkeit zur Anmeldung erhält. Nichtsdestotrotz ist im Anschluss daran noch ein entsprechender Genehmigungsweg erforderlich.
Zuerst muss der Teilnehmer selbst aktiv werden. Nach der Anmeldung erhält er eine E-Mail an die von ihm angegebene Adresse, über die er seine Teilnahmewilligkeit (und die Richtigkeit der E-Mail-Adresse) bestätigen muss. Damit wäre auch gewährleistet, dass ein Dritter (z. B. der Kommandant) ihn anmelden kann und er dennoch eine entsprechende Information erhält.

Nach der Bestätigung, die innerhalb von 8 Tagen erfolgen muss (da sonst die Anmeldung ersatzlos verfällt), bekommen die Kommandanten eine E-Mail. Über diese muss einer davon die Anmeldung, die üblicherweise mit Kosten für die Gemeinde verbunden ist, genehmigen (oder ablehnen). Die Bestätigung gilt dann automatisch auch als 'Entsendung' zur Sicherstellung des Versicherungsschutzes.

Falls alle Lehrgangsplätze bereits belegt sind, kommt der Teilnehmer auf die Warteliste und könnte, falls möglich, vom Lehrgangsleiter noch zum Lehrgang zugelassen werden.

In jedem Fall bekommen sowohl Teilnehmer als auch Kommandanten immer eine entsprechende E-Mail, falls sich am Status was ändern sollte.
Sobald der Teilnehmer (und auch die Kommandanten) die Bestätigung zur Teilnahme (per E-Mail) erhalten. Dies setzt voraus, dass einer der Kommandanten die Teilnahme genehmigt hat und noch Plätze frei waren (bzw. der Lehrgangsleiter eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat).
Ja, es gibt Wartelisten (so lange der Lehrgang noch als 'offen' gekennzeichnet ist). Allerdings ist eine Zulassung zum Lehrgang dann davon abhängig, ob Plätze frei werden bzw. ob der Lehrgangsleiter ausnahmsweise eine Überbuchung zulässt. Eine Übernahme der Anmeldung auf den nächstmöglichen Lehrgang im Falle der Ablehnung erfolgt jedoch nicht. Wir wissen ja nicht, ob der Teilnehmer gewillt ist (oder die Möglichkeit hat), zu dem entsprechend neuen Termin am entsprechenden Lehrgangsort teilzunehmen.

In jedem Fall (Zulassung oder Ablehnung) erhalten Teilnehmer und Kommandanten wieder eine entsprechende Information per E-Mail.
Bis zu zwei Wochen vor dem Lehrgang kann einer der Kommandanten die Teilnahme noch (ohne weitere Folgen) stornieren oder einen Ersatzteilnehmer eintragen. Sollte der Termin bereits verstrichen sein, sind die Lehrgangskosten von der Gemeinde dennoch zu entrichten.

Falls noch Fragen offen sind, so bieten wir über die Kontaktseite die Möglichkeit, spezifische Fragen an die Administratoren oder die Lehrgangsleiter zu schicken. Dies kann in allgemeiner Form oder spezifisch für einen Lehrgang erfolgen.