Häufig gestellte Fragen
Obwohl das Lehrgangsanmeldungssystem weitgehend selbsterklärend sein sollte, so kommen doch ab und zu Fragen auf - insbesondere, was die Hintergründe zu den Lehrgängen betrifft. Hier haben wir die am häufigst gestellten Fragen und entsprechende Antworten dazu aufgeführt.
Aus Gründen der besseren und flüssigeren Lesbarkeit haben wir bei unseren Fragen und Antworten auf eine künstlich geschlechter-un-spezifische Ausdrucksweise verzichtet und die im Sprachgebrauch üblichen Begriffe benutzt. Dies stellt jedoch keinerlei Wertung dar. Geschlecht spielt bei uns keine Rolle - Pragmatismus und zielführende Ergebnisse schon.
Nach der Bestätigung, die innerhalb von 8 Tagen erfolgen muss (da sonst die Anmeldung ersatzlos verfällt), bekommen die Kommandanten eine E-Mail. Über diese muss einer davon die Anmeldung, die üblicherweise mit Kosten für die Gemeinde verbunden ist, genehmigen (oder ablehnen). Die Bestätigung gilt dann automatisch auch als 'Entsendung' zur Sicherstellung des Versicherungsschutzes.
Falls alle Lehrgangsplätze bereits belegt sind, kommt der Teilnehmer auf die Warteliste und könnte, falls möglich, vom Lehrgangsleiter noch zum Lehrgang zugelassen werden.
In jedem Fall bekommen sowohl Teilnehmer als auch Kommandanten immer eine entsprechende E-Mail, falls sich am Status was ändern sollte.
In jedem Fall (Zulassung oder Ablehnung) erhalten Teilnehmer und Kommandanten wieder eine entsprechende Information per E-Mail.
Falls noch Fragen offen sind, so bieten wir über die Kontaktseite die Möglichkeit, spezifische Fragen an die Administratoren oder die Lehrgangsleiter zu schicken. Dies kann in allgemeiner Form oder spezifisch für einen Lehrgang erfolgen.