Lehrgang |
Atemschutzgeräteträger - Grundausbildung |
Voraussetzungen |
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Ausbildungsziel |
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist eine ergänzende Ausbildung zur Feuerwehr-Grundausbildung. Der Lehrgangsteilnehmer muss lernen, sich gegen Gefahren (durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel), die ihm an Einsatzstellen drohen, zu schützen und sich entsprechend der Einsatzlage richtig zu verhalten. Er muss Atemschutzmasken und Preßluftatmer sicher und schnell handhaben, sowie Rettungs- und Feuerlöschtechniken unter Atemschutz richtig anwenden können. |
Zusatzhinweise |
Mitzubringen ist: Schreibmaterial, G26.3 Nachweis, Dienstbuch, komplette persönliche Schutzausrüstung mit Sicherheitsgurt und Flammschutzhaube, Feuerwehrleine, Handlampe (Ex-Schutz!), Preßluftatmer mit passender Maske sowie ein Digital-Handfunksprechgerät (HRT). |
Ablauf |
Der Lehrgang umfasst ca. 30 Stunden Theorie und Praxis, davon drei ganztägige Samstage (8.00 Uhr – 16.00 Uhr) und zusätzlich zwei Abende für Streckendurchgang in der Atemschutzübungsanlage der Feuerwache Bayreuth und Lehrgangsabschluss. Aus organisatorischen Gründen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bitte nur für den Lehrgang in der jeweiligen Inspektion anmelden. Bei maximal belegten Lehrgängen können pro Feuerwehr nur zwei Teilnehmer berücksichtigt werden. Ausnahmen in direkter Absprache möglich. |
Teilnehmeranzahl |
Mind. 6, maximal 18 |
Lehrgangsleiter |
Sebastian Koch |
Lehrgangstermine |
Aktuell keine Lehrgänge zur Anmeldung freigegeben |