Lehrgangsverwaltung

Kreisfeuerwehrverband Landkreis Bayreuth

Lehrgang

Atemschutzgeräteträger - Grundausbildung

Voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Tauglichkeitsbestätigung nach "Eignungsbeurteilung Atemschutzgeräte" muss zu Lehrgangsbeginn vorliegen
  • Abgeschlossene TM- bzw. MTA- und Digitalsprechfunkausbildung
  • Teilnehmer mit Bartwuchs und/oder Körperschmuck im Dichtbereich der Atemschutzmaske können zu den praktischen Übungen nicht zugelassen werden
Ausbildungsziel

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist eine ergänzende Ausbildung zur Feuerwehr-Grundausbildung. Der Lehrgangsteilnehmer muss lernen, sich gegen Gefahren (durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel), die ihm an Einsatzstellen drohen, zu schützen und sich entsprechend der Einsatzlage richtig zu verhalten. Er muss Atemschutzmasken und Preßluftatmer sicher und schnell handhaben, sowie Rettungs- und Feuerlöschtechniken unter Atemschutz richtig anwenden können.

Zusatzhinweise

Mitzubringen ist:   Schreibmaterial, G26.3 Nachweis, Dienstbuch, komplette persönliche Schutzausrüstung mit Sicherheitsgurt und Flammschutzhaube, Feuerwehrleine, Handlampe (Ex-Schutz!), Preßluftatmer mit passender Maske sowie ein Digital-Handfunksprechgerät (HRT).

Ablauf

Der Lehrgang umfasst ca. 30 Stunden Theorie und Praxis, davon drei ganztägige Samstage (8.00 Uhr – 16.00 Uhr) und zusätzlich zwei Abende für Streckendurchgang in der Atemschutzübungsanlage der Feuerwache Bayreuth und Lehrgangsabschluss. 

Aus organisatorischen Gründen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bitte nur für den Lehrgang in der jeweiligen Inspektion anmelden. Bei maximal belegten Lehrgängen können pro Feuerwehr nur zwei Teilnehmer berücksichtigt werden. Ausnahmen in direkter Absprache möglich.

Teilnehmeranzahl
Mind. 6, maximal 18
Lehrgangsleiter
Sebastian Koch
Lehrgangstermine
Aktuell keine Lehrgänge zur Anmeldung freigegeben